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INCOTERMS

Übersicht INCOTERMS

INCOTERMS (= International Commercial Terms) sind internationale Regeln, die für den Außenhandel aufgestellt worden sind.
Sie regeln die Art und Weise der Lieferung von Gütern. Die Bestimmungen legen fest, welche Transportkosten der Verkäufer und welche der Käufer zu tragen hat und wer im Falle eines Verlustes das finanzielle Risiko trägt. Die Incoterms regeln aber nicht, wann und wo das Eigentum an der Ware von dem Verkäufer auf den Käufer übergeht.
Die Regeln werden allgemein anerkannt; die Anerkennung durch Gerichte erfolgt jedoch nur bei Einbeziehung in einen Vertrag.

Gruppierung der INCOTERMS

INCOTERMS werden in vier Gruppen unterteilt. Die Reihenfolge der Gruppen soll die steigende Verantwortung für die zu liefernden Waren seitens des Verkäufers demonstrieren.

Gruppierung INCOTERMS
E-Klausel Abholklausel: die Transportkosten und -risiken sind vom Käufer zu tragen
F-Klausel Die Haupttransportkosten und -risiken sind vom Käufer zu tragen
C-Klausel Die Haupttransportkosten sind vom Verkäufer, die Risiken vom Käufer zu tragen
D-Klausel Ankunftsklausel: die Transportkosten und -risiken sind vom Verkäufer zu tragen

E-Klausel - Abholklausel

EXW ex works ab Werk
Der Verkäufer ist lediglich dazu verpflichtet, die Ware auf seinem Grundstück bereit zu stellen. Alle Kosten für Transport, Versicherung und Ausfuhr trägt der Käufer.
Die Gefahr von Verlust und Beschädigung geht mit Bereitstellung an der vereinbarten Stelle auf den Käufer über. Der Frachtführer muss das Material selbt aufladen, denn wenn der Auftraggeber beim Einladen einen Schaden verursacht, dann haftet die Versicherung nicht.

F-Klausel - Haupttransport beim Käufer

FCA free carrier frei Frachtführer
Die FCA-Klausel verpflichtet den Verkäufer, die Ware einem Frachtführer am benannten Ort zu übergeben und für die Ausfuhr freizumachen. Die Kosten und Gefahren des Transports trägt der Käufer von diesem Zeitpunkt an.
FAS free alongside ship frei Längsseite Schiff
Die FAS-Klausel ist eine Abwandlung der FCA-Klausel. Der Verkäufer muss die Ware aber nicht einem benannten Frachtführer an einen bestimmten Ort liefern, sondern längsseits eines bestimmten Schiffes abstellen. Die Kosten und Gefahren des Transports trägt der Käufer.
FOB free on board frei an Bord
Im Handel per See- oder Binnenschiff ist der Verkäufer bei der FOB-Klausel in Erweiterung der FAS-Klausel verpflichtet, die Ware an Bord des vereinbarten Schiffes zu bringen. Ab Überschreiten der Schiffsreling gehen die Pflicht zur Kostentragung, sowie die Gefahr des Transports auf den Käufer über. Diese Klausel ist eine der gebräuchlichsten und kommt auch meist bei Preisnotierungen an Warenbörsen zur Anwendung.

C-Klausel - Haupttransport beim Verkäufer

CFR cost and freight Kosten und Fracht
Die CFR-Klausel wird bei Transport mit dem Schiff verwendet. Der Verkäufer muss nur dafür sorgen, dass die Ware in ordnungsgemäßem Zustand über die Reling auf das Schiff gelangt, d.h. die Gefahr der Beschädigung oder Zerstörung auf dem Schiff geht auf den Käufer über. Zu bezahlen hat der Verkäufer jedoch Kosten und Fracht (einschließlich Ausfuhr), die bis zur Lieferung zum Zielhafen anfallen. Die CFR-Klausel deckt sich insoweit mit der CIF-Klausel, die jedoch noch eine vom Verkäufer abzuschließende Versicherung beinhaltet. Die Versicherung deckt dabei gerade die Transportgefahr ab. Wird nicht per Schiff transportiert, kommt die CPT-Klausel in Frage.
CIF cost, insurance, freight Kosten, Versicherung, Fracht
Die CIF-Klausel ist eine im Überseegeschäft häufig verwendete Transportklausel, wonach der Verkäufer für Kosten bis zur Lieferung, Versicherung und Frachtkosten aufkommt (engl. cost, insurance, freight). Der Verkäufer muss im Ausfuhrland die Zollabfertigung durchführen. Durch diese Klausel wird nach deutschem Recht auch der Leistungsort bestimmt. Demnach ist der Verschiffungshafen der Leistungsort. Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht demnach auf den Käufer über, wenn der Verkäufer die Ware auf dem Schiff abgeliefert hat (entspricht einer FOB Transaktion mit zusätzlicher Übernahme von Cost, Insurance, Freightcharges). Dies bedeutet, dass der Verkäufer für eine Beschädigung oder Vernichtung der Ware während des Transports nicht mehr verantwortlich ist. Der Käufer muss sich dann an die vom Verkäufer abgeschlossene Versicherung wenden, die jedoch nur ein Minimum an Versicherungsschutz bietet, wenn nicht der Abschluss einer weitergehenden Versicherung vereinbart wurde. Wenn der Transport nicht per Schiff erfolgt, kommt die CIP-Klausel in Betracht.
CPT carriage paid to Frachtfrei
Frachtfrei bedeutet, dass der Verkäufer die Kosten des Haupttransports trägt. Alle übrigen Kosten (Zölle, Steuern, Abgaben, Zollformalitäten) trägt der Käufer. Die Gefahr von Verlust und Beschädigung gehen mit Übergabe an den Frachtführer (bei mehreren Frachtführern mit Übergabe an den ersten) auf den Käufer über.
CIP carriage paid to Frachtfrei
Diese Klausel verpflichtet den Verkäufer, die Kosten des Transports zu tragen ("frachtfrei", die weiteren Kosten z.B. auch den Zoll, trägt der Käufer - wie CPT) und eine Versicherung für den Transport abzuschließen und zu bezahlen ("versichert"). Die Gefahr der Beschädigung oder des Verlusts trägt dann zwar der Käufer ab der Übergabe an den Frachtführer; der Käufer erhält jedoch im Schadensfalle Ersatz aus der Versicherung. Der Verkäufer ist ohne weitere Vereinbarung aber nur verpflichtet, eine Versicherung mit Mindestdeckung abzuschließen.

D-Klausel - Ankunftsklausel

DAF delivered at frontier geliefert bis Grenze
Mit der DAF-Klausel verpflichtet sich der Verkäufer, die Ware auf einem Transportmittel bis zur Grenze zu liefern und dem Käufer zur Verfügung zu stellen.
DES delivered ex ship geliefert ab Schiff
Bei der DES-Klausel ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware per Schiff zum Zielhafen zu transportieren. Er ist jedoch für die Entladung nicht mehr zuständig. Kosten und Gefahr trägt der Käufer ab Entladung.
DEQ delivered ex quay geliefert ab Kai
Bei der DEQ-Klausel muss der Verkäufer die per Schiff gelieferte Ware noch entladen (lassen) und am Kai zur Verfügung stellen. Erst dort gehen Gefahr und Kosten auf den Käufer über.
DDU delivered duty unpaid geliefert unverzollt
Die DDU-Klausel verpflichtet den Verkäufer, die Ware für die Einfuhr freizumachen und am bestimmten Ort auf einem Transportmittel zur Verfügung zu stellen. Den Zoll muss jedoch der Käufer zahlen. Er muss auch alle Formalitäten erledigen.
DDP delivered duty paid geliefert verzollt
Die DDP-Klausel ist die G ünstigste für den Käufer. Der Verkäufer muss alle Kosten und Gefahren des Transports bis zum Bestimmungsort tragen, einschließlich des Zolls. Auch: Frei Haus

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